Corona-Schutzkonzept im Kult-X Kulturzentrum Kreuzlingen
Massnahmen für den Kulturbetrieb
Das Schutzkonzept ergänzt die geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen des BAG, des Kantons Thurgau und der Stadt Kreuzlingen. Diverse Massnahmen sind für die Kulturveranstaltungen im Haus getroffen worden. Die wichtigsten Punkte seien hier aufgeführt und werden situationsabhängig verändert und angepasst. Sämtliche Veranstaltungen werden von der Kult-X-Betriebsleitung beim Kanton Thurgau mit dem jeweils geltenden Schutzkonzept angemeldet. Für die Umsetzung von Hygienemassnahmen und Einlasskontrollen sind der Veranstalter und die diensthabenden Vereinsmitglieder verantwortlich.
Kontaktdaten und Schutzmasken
- Besucherinnen und Besucher hinterlassen die Kontaktdaten, damit im Bedarfsfall eine allfällige Infektionskette rückverfolgt werden kann. Die Daten werden vom Veranstalter elektronisch erfasst, zwei Wochen aufbewahrt und anschliessend vernichtet.
- In allen Räumen muss eine Schutzmaske getragen werden.
- Für die Beschaffung und das Tragen von Hygienemasken sind die Gäste selbst verantwortlich.
Hygiene und Gesundheit
- Hygienematerial ist stets ausreichend vorhanden und für die Gäste erkennbar platziert.
- Zum Händewaschen können die Toiletten aufgesucht werden; in den Toilettenräumlichkeiten dürfen sich maximal zwei Personen gleichzeitig aufhalten.
- Die Einhaltung der Abstandsregel ist beim Warten zu beachten.
- Am Eingang sowie an der Bar besteht die Möglichkeit der Händedesinfektion.
- Die Türen werden nach Möglichkeit offengehalten.
- Türklinken, Toiletten und alle anderen Kontaktflächen werden regelmässig desinfiziert.
- Für die Einhaltung der Hygienemassnahmen sind die diensthabenden Vereinsmitglieder des Veranstalters verantwortlich.
- Menschen mit Krankheitssymptomen können an Veranstaltungen in den Räumlichkeiten nicht teilnehmen und müssen leider zuhause bleiben.
Gültig ab dem 23. Oktober bis auf Weiteres
Stand 18.10.2020 / Kult-X Betriebsleitung
Abstandsregeln und Besucherzahl
- Am Einlass und im Treppenhaus soll ein Abstand von 1.5 Meter zwischen den Gästen und dem Empfangspersonal eingehalten werden.
- Trotz Maskenpflicht werden die Personen im Saal so platziert, dass zwischen einzelnen Besuchern oder Besuchergruppen jeweils genügend Raum freigelassen wird.
Barbetrieb
- Die Bar offeriert lediglich Getränke. Diese müssen am Sitzplatz oder im Freien konsumiert werden.
- Eine Schutzvorrichtung (Plexiglas) ist für die Bar installiert.
Reinigung
- Alle benutzten Oberflächen werden nach dem Anlass desinfiziert.
- Vor, während und nach der Vorführung wird aktiv gelüftet, hierbei können Zuschauerinnen und Zuschauer auf den Plätzen sitzen bleiben, sie müssen aber damit rechnen, dass es zwischenzeitlich kühl werden könnte.
Information und Hausrecht
- Die Gäste werden vor Ort und auf der Homepage über das geltende Schutzkonzept informiert.
- Bei risikohaftem Verhalten einer im Raum anwesenden Person ist der Veranstalter befugt, einzugreifen.